- Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
Ralf Schmitz – Nachholtermin
13. Mai 2022 @ 20:00
Leider muss der Auftritt von Ralf Schmitz wegen der Einschränkungen durch die Corona-Virus-Krise erneut verschoben werden.
Ein Ersatztermin konnte glücklicherweise gefunden werden. Die Veranstaltung findet nun am 13.05.2022, 20:00 Uhr am selben Ort statt. Die Tickets behalten ihre Gültigkeit auch für den Nachholtermin.
Das Programm „Schmitzefrei“ , angelegt an „Hitzefrei“, handelt von Ralf Schmitzes wahnwitzigen Urlaubserfahrungen, wie zum Beispiel einem Flug nach Neuseeland. Hier erhalten die Zuschauer „eine willkommene Pause im gnadenlosen Uhrwerk der Zeit“ und können zu Mini-Sketchen und großartigen Parodien sich herrlich amüsieren und sich biegen vor lachen. Schmitz begeistert mit Improvisationstalent und Schlagfertigkeit und erschafft einen unvergesslichen Abend.
Regelungen für die Veranstaltung
Beruhend auf der Coronaschutzverordnung des Landes NRW, gültig ab 04.03.22, gilt auf allen unseren Veranstaltungen in NRW die 3G-REGEL
(Hinweise zu den Einlassregeln, die bei Veranstaltungen außerhalb von NRW gelten, finden Sie auf der jeweiligen Veranstaltungsseite.)
VERANSTALTUNGSBESUCHER AB 18 JAHREN
müssen einen der folgenden Immunisierungnachweise oder negativen Testnachweise – in Verbindung mit einem amtlichen Ausweisdokument, wie z.B. Personalausweis – vorzeigen können:
Geimpfte müssen ihren Impfausweis oder ein ähnliches Dokument vorweisen, aus dem hervorgeht, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt.
Genesene müssen ein positives PCR-Testergebnis vorweisen. Der Test muss mindestens 28 Tage und darf höchstens sechs Monate alt sein.
Getestete müssen ein negatives Testergebnis einer offiziellen Teststelle (Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden, oder PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden) vorweisen. Selbsttests werden nicht akzeptiert.
KINDER UND JUGENDLICHE bis zum Alter von einschließlich 17 Jahren sowie bereits volljährige Schüler und Schülerinnen
gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Daher brauchen Sie beim Einlass keinen eigenen Immunisierungsnachweis oder negativen Testnachweis vorzuzeigen.
Bitte denken Sie aber an Kinder- oder Schüler*innenausweise.
KINDER BIS ZUM SCHULEINTRITT
sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt. Sie brauchen daher keinen Immunisierungsnachweis oder negativen Testnachweis.
Bitte denken Sie aber an Kinderausweise.
MASKENPFLICHT
In der gesamten Veranstaltungsstätte – auch am Platz – gilt Maskenpflicht. Es ist mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) zu tragen. Sie darf lediglich zur notwendigen Einnahme von Speisen und Getränken kurz abgenommen werden.
ALLGEMEINE CORONAREGELN
Halten Sie bei der Veranstaltung bitte die allgemein gültigen Hygienemaßnahmen ein und folgen den in der Veranstaltungsstätte geltenden Abstandsregelungen.
Nehmen Sie auf keinen Fall an der Veranstaltung teil, wenn Sie folgende Symptome haben: Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, allgemeine Schwäche, Durchfall, Geruchs- und Geschmacksstörungen. Dies gilt auch, wenn Sie geimpft, getestet oder genesen sind.
Veranstalter: Meyer-Konzerte