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Das Transparenzregister (TraFinG) war am 1. August 2021 in Kraft getreten. Ergänzt wurde damit das Geldwäschegesetz. Die Firmen, welche sich in das Transparenzregister eintragen mussten, wurde dadurch deutlich erweitert. Auch die Betreibergesellschaften von Coworking-Spaces sind davon betroffen.

Transparenzregister: Was passiert?

Das Transparenzregister entwickelt sich durch den Wegfall der Mitteilungsfiktion zu einem Vollregister. Wenn erforderliche Angaben in einem anderen offiziellen Register gemacht wurden, konnte bis zum 31. Juli 2021 auf eine Veröffentlichung im Transparenzregister abgesehen werden. Beispielsweise war dies bei allen eingetragenen Unternehmen (GmbH etc.) der Fall.

Seit letztem Jahr ist es für diese Unternehmen daher erforderlich, ihre wirtschaftlichen Berechtigten zu ermitteln und in das Register einzutragen. Dies geschieht nicht nur einmal. Sobald Änderungen erfolgen, ist die Eintragung zu aktualisieren. Das Recht zum wirtschaftliche Berechtigten hat jeder, der mehr als 25% der Kapitalanteile oder Stimmrechtsanteile eines Unternehmens besitzt.

Fristen laufen aus

Mehrere Übergangsfristen laufen dieses Jahr aus oder sind bereits ausgelaufen. Bis zum 31. März 2022 mussten bereits Aktiengesellschaften (AG), SE und KGaA Eintragungen vornehmen.

Genossenschaften, europäische Genossenschaften, Partnerschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) müssen dies bis zum 30. Juni 2022 erledigen. Lediglich juristische Personen des Privatrechts sowie eingetragene Personengesellschaften haben bis zum 31. Dezember 2022 dafür Zeit.

In das Transparenzregister kann man sich über die Webseite eintragen. Nötig sind für wirtschaftlich Berechtigte dabei folgende Angeben:

  • Vorname (Bei mehreren, alle die im Personalausweis stehen) , Familienname
  • Geburtsdatum, Wohnort
  • Art sowie Umfang des wirtschaftlichen Interesses
  • Staatsangehörigkeit

Bei Missachtung drohen Bußgelder

Die Geschäftsleitung ist dazu verpflichtet, die Eintragungen und Überwachungen der Meldungen zu kontrollieren. Bei Verpassen der Frist oder nicht korrekten Angaben (auch Flüchtigkeitsfehler), drohen Bußgelder. Es ist unbedingt auf die Aktualisierung zu achten. Beispielsweise beim Umzug des wirtschaftlich Berechtigten.

Selbst eintragen oder eintragen lassen?

Wie bei vielen Dingen, gibt es auch für die Eintragung in das Register mehrere Dienstleister auf dem Markt. Für einen Beispielpreis von 300€ nehmen diese die nötigen Eintragungen vor. Die Einarbeitung in die Datensätze ist jedoch nicht schwer und kann von jedem Verpflichteten selbst vorgenommen werden. So kann man sich dieses unnötige Geld sparen.