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Europawahl

Bei der Europawahl entscheiden die Bürgerinnen und Bürger der EU-Länder, wer im Europäischen Parlament vertreten sein soll.

Die Europawahlen gehören zu den größten demokratischen Wahlen weltweit. Alle fünf Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger über 700 Abgeordnete für das Europäische Parlament, die sie vertreten.

EU-Bürgerinnen und -Bürger können wählen und kandidieren, entweder in ihrem Heimatland oder in dem EU-Land, in dem sie leben. Ihre Stimme beeinflusst, wie das Parlament wichtige Themen wie Wirtschaft, Energie, Klima und Europas Rolle in der Welt angeht.

Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament ist die weltweit einzige direkt gewählte, grenzüberschreitende Versammlung. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments setzen sich auf europäischer Ebene für die Interessen der EU-Bürgerinnen und -Bürger ein.

Alle fünf Jahre wählen die Wählerinnen und Wähler über 700 Abgeordnete (MdEP), die rund 450 Millionen Europäerinnen und Europäer vertreten. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments arbeiten in Ihrem Namen, debattieren, gestalten und verabschieden Gesetze zu zentralen Themen unseres täglichen Lebens.

Das Parlament verteidigt Freiheit, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit in der gesamten EU und fördert Demokratie und Menschenrechte weltweit. Es wählt den Präsidenten der Europäischen Kommission und sorgt dafür, dass die EU-Institutionen ihre Arbeit ordnungsgemäß erledigen.

Die MdEP entscheiden, wie das Geld der EU ausgegeben wird und genehmigen den EU-Haushalt.

Die Befugnisse

Zusammen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten gestalten und beschließen die Abgeordneten neue Gesetze. Diese Gesetze betreffen alle Bereiche des Lebens in der EU, von der Wirtschaftsförderung und der Bekämpfung von Armut bis hin zu Klimaschutz und Sicherheit.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments konzentrieren sich auf wichtige politische, wirtschaftliche und soziale Themen und setzen sich für die Werte der EU ein: Menschenrechte, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit.

Das Parlament genehmigt den EU-Haushalt und überwacht die Mittelverwendung. Außerdem wählt es den Präsidenten und die Mitglieder der Europäischen Kommission, die dem Parlament gegenüber verantwortlich sind.

Mitglieder des Europäischen Parlaments

Die Europaabgeordneten arbeiten daran, Ihre Interessen zu schützen, indem sie Gesetze verbessern und verabschieden, die Ihren Alltag beeinflussen.

Sie hören zu – sie informieren sich über die Anliegen der Menschen, konsultieren die Zivilgesellschaft und Unternehmen und sorgen dafür, dass jede Stimme auf EU-Ebene Gehör findet.

Die Europaabgeordneten vertreten Sie. Sie wählen sie bei den Europawahlen, die alle fünf Jahre stattfinden.

Europawahl

FAQ - Europawahl

Wie oft findet die Europawahl statt?

Die Europawahl findet alle fünf Jahre statt. Zuletzt wurde im Mai 2019 gewählt.

Wan ist die nächste Europawahl?

Die nächste Europawahl ist vom 6. bis 9. Juni 2024.

Welche Regeln gelten in allen EU-Mitgliedstaaten für die Europawahl?

Die Durchführung der Wahl liegt in der Verantwortung jedes Landes, aber es gibt einige gemeinsame Grundsätze, die beachtet werden müssen.

Die Wahl muss innerhalb eines Zeitraums von vier Tagen, von Donnerstag bis Sonntag, stattfinden. Die Anzahl der Abgeordneten einer politischen Partei im Europäischen Parlament richtet sich nach der Anzahl der Stimmen, die sie erhält. EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in einem anderen EU-Land leben, können dort wählen und sich zur Wahl aufstellen lassen. Jede Bürgerin und jeder Bürger darf nur einmal wählen.

Wie viele Europaabgeordnete werden gewählt?

Im Juni 2024 werden insgesamt 720 Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt, 15 mehr als bei der letzten Wahl.

Die Anzahl der Abgeordneten wird vor jeder Wahl festgelegt und darf insgesamt 750 plus den Präsidenten nicht überschreiten.

Wie viele Europaabgeordnete wählt jedes Land?

  • Deutschland: 96
  • Frankreich: 81
  • Italien: 76
  • Spanien: 61
  • Polen: 53
  • Rumänien: 33
  • Niederlande: 31
  • Belgien: 22
  • Griechenland: 21
  • Tschechien: 21
  • Schweden: 21
  • Portugal: 21
  • Ungarn: 21
  • Österreich: 20
  • Bulgarien: 17
  • Dänemark: 15
  • Finnland: 15
  • Slowakei: 15
  • Irland: 14
  • Kroatien: 12
  • Litauen: 11
  • Slowenien: 9
  • Lettland: 9
  • Estland: 7
  • Zypern: 6
  • Luxemburg: 6
  • Malta: 6

Die Anzahl der Abgeordneten, die jedes EU-Land wählt, wird vor jeder Wahl festgelegt und basiert auf dem Prinzip der degressiven Proportionalität. Das bedeutet, dass ein Abgeordneter aus einem größeren Land mehr Menschen vertritt als ein Abgeordneter aus einem kleineren Land. Die Mindestzahl der MdEP aus einem Land beträgt sechs, die Höchstzahl 96.

Wählen wir nationale Parteien oder europäische Parteien?

Die Wahl wird von nationalen politischen Parteien durchgeführt. Sobald die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt sind, schließen sich die meisten von ihnen transnationalen politischen Gruppierungen an. Die meisten nationalen Parteien sind einer europaweiten politischen Partei angeschlossen.

Welche Fraktionen gibt es im Europäischen Parlament?

Im Europäischen Parlament gibt es mehrere Fraktionen, in denen sich Abgeordnete mit ähnlichen politischen Überzeugungen zusammenschließen. Zu den wichtigsten Fraktionen gehören:

  • Die Europäische Volkspartei (EVP)
  • Die Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (S&D)
  • Die Fraktion Renew Europe (RE)
  • Die Fraktion der Grünen/EFA
  • Die Fraktion Identität und Demokratie (ID)
  • Die Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (EKR)
  • Die Fraktion der Linken (GUE/NGL)

Diese Fraktionen arbeiten zusammen, um gemeinsame Ziele und Interessen im Parlament zu vertreten.

Was ist der Unterschied zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission?

Das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission sind drei wichtige Institutionen der Europäischen Union, die jeweils unterschiedliche Aufgaben haben:

  • Europäisches Parlament: Das Parlament wird direkt von den EU-Bürgerinnen und -Bürgern gewählt. Es verabschiedet Gesetze, entscheidet über den EU-Haushalt und überwacht die Arbeit der Europäischen Kommission. Es vertritt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger auf europäischer Ebene.

  • Rat der Europäischen Union (Ministerrat): Der Rat setzt sich aus Ministern der EU-Mitgliedstaaten zusammen. Er vertritt die Regierungen der Mitgliedstaaten und arbeitet mit dem Parlament zusammen, um Gesetze zu verabschieden und politische Maßnahmen zu koordinieren.

  • Europäische Kommission: Die Kommission ist das ausführende Organ der EU. Sie schlägt neue Gesetze vor, setzt EU-Politiken um und stellt sicher, dass die Mitgliedstaaten die EU-Verträge einhalten. Die Kommission besteht aus Kommissaren, die von den Mitgliedstaaten nominiert und vom Europäischen Parlament bestätigt werden.

Jede dieser Institutionen spielt eine einzigartige Rolle im politischen System der EU und arbeitet zusammen, um die Ziele und Werte der Union zu verwirklichen.

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