Keine Inhalte/Widgets in dieser Seitenleiste vorhanden.
Auto Online Zulassung
Online Zulassung

Allgemeine Erweiterungen

Ab dem 1. September gibt es Neuerungen bei der Online-Zulassung von Fahrzeugen im Rhein-Kreis Neuss. Gemäß der neuen Verordnung (FZB) können jetzt neben Einzelpersonen auch juristische Entitäten Fahrzeuge online anmelden. Zusätzlich können Nutzer mit einer online erteilten Erlaubnis umgehend losfahren.

Ablauf nach Online-Zulassung

Wer sein Fahrzeug online zulässt, erhält einen Zulassungsbescheid zum Herunterladen. Dieser muss innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen und sichtbar im Fahrzeug platziert werden. Ebenfalls ist die ordnungsgemäße Anbringung der Kennzeichen am Fahrzeug erforderlich. Dieser temporäre Nachweis ist für zehn Tage in Deutschland gültig. Die Originaldokumente und Plaketten werden vom Straßenverkehrsamt postalisch zugesandt.

Online-Verfahren für große Unternehmen

Unter bestimmten Bedingungen dürfen Unternehmen mit über 500 jährlichen Anmeldungen auch online Fahrzeuge für ihre Klienten anmelden. Eine vorherige Anmeldung beim Kraftfahrt-Bundesamt ist hierfür nötig. Weiterführende Informationen stellt das Kraftfahrt-Bundesamt bereit.

Kostenänderungen und Anpassungen

Ulrike Holz, die Leiterin des Straßenverkehrsamtes, informiert über veränderte Gebühren. Während die Kosten für die Online-Prozesse sinken, könnten die Preise bei den örtlichen Straßenverkehrsämtern steigen. „Die Neuerungen bedingen Anpassungen in unserer Verwaltung, die unser Team engagiert umsetzt“, so Holz.

Terminvereinbarung und weitere Informationen

Ein Besuch im Straßenverkehrsamt ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Details zur Buchung und anderen Dienstleistungen stehen auf www.rhein-kreis-neuss.de/rundumsauto zur Verfügung. Für Informationen zur Online-Zulassung können Interessierte www.rhein-kreis-neuss.de/ikfz besuchen.

Auto Online Zulassung

FAQ zur erweiterten Online-Fahrzeugzulassung im Rhein-Kreis Neuss

Was hat sich ab dem 1. September bei der Online-Zulassung geändert?

Ab dem 1. September können neben Einzelpersonen auch juristische Entitäten Fahrzeuge online anmelden. Zudem können Sie mit einer online erteilten Erlaubnis sofort losfahren.

Wie erhalte ich meinen Bescheid nach der Online-Zulassung?

Nachdem Sie Ihr Fahrzeug online angemeldet haben, steht Ihnen ein Bescheid zum Download zur Verfügung, den Sie innerhalb von 30 Minuten herunterladen sollten.

Muss ich nach der Online-Zulassung noch etwas tun?

Ja, nach der Zulassung müssen Sie den heruntergeladenen Zulassungsbescheid sichtbar im Fahrzeug platzieren und die Kennzeichen ordnungsgemäß am Fahrzeug befestigen.

Wie lange ist der online erhaltene Bescheid gültig?

Der online erhaltene vorläufige Bescheid ist für zehn Kalendertage in Deutschland gültig.

Wie und wann erhalte ich die Originaldokumente?

Die Original-Bescheinigungen und -Plaketten werden nach der Prozedur vom Straßenverkehrsamt per Post an Sie verschickt.

Können Unternehmen ihre Fahrzeuge auch online zulassen?

Ja, Unternehmen mit mehr als 500 pro Jahr können das Online-Verfahren nutzen, um Fahrzeuge für ihre Kunden anzumelden. Hierfür ist eine vorherige Registrierung beim Kraftfahrt-Bundesamt erforderlich.

Wo finde ich weitere Informationen zum neuen Online-Verfahren?

Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten www.rhein-kreis-neuss.de/rundumsauto und www.rhein-kreis-neuss.de/ikfz.

Werden die Gebühren für die Zulassung geändert?

Ja, die Gebühren für Online-Vorgänge werden reduziert, während die Gebühren bei den örtlichen Straßenverkehrsämtern unter Umständen steigen könnten.

Wie buche ich einen Termin beim Straßenverkehrsamt?

Termine im Straßenverkehrsamt sind nur mit vorheriger Terminbuchung möglich. Details zur Buchung finden Sie auf www.rhein-kreis-neuss.de/rundumsauto.