Abtreibungs-Reform gestoppt: Bundestag blockiert Entscheidung – Wie geht es jetzt weiter?
Am 10. Februar 2025 erlebte der Deutsche Bundestag einen entscheidenden Moment in der Debatte um die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Ein Gesetzentwurf, der Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft legalisieren sollte, scheiterte vorerst. Der Rechtsausschuss des Bundestags entschied, keine Abstimmung über den entsprechenden Entwurf im Plenum zu ermöglichen. Dies bedeutet, dass vor der anstehenden Bundestagswahl keine Entscheidung mehr getroffen wird.
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ToggleHintergründe des Gesetzentwurfs
Der im Herbst 2024 eingebrachte Gesetzentwurf wurde von 328 Abgeordneten unterstützt, hauptsächlich aus den Reihen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Das Ziel war es, Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche nach der Empfängnis aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen und im Schwangerschaftskonfliktgesetz zu regeln. Die Pflicht zur Beratung sollte bestehen bleiben, jedoch ohne die bisherige Wartezeit von drei Tagen.
Kontroverse im Rechtsausschuss
Die Diskussion im Rechtsausschuss zeigte deutlich die unterschiedlichen Positionen der Parteien. Während Union und FDP gegen eine Sondersitzung des Ausschusses stimmten, um den Entwurf noch vor der Wahl ins Plenum zu bringen, äußerten SPD und Grüne ihre Enttäuschung über diese Entscheidung. Sie kritisierten, dass „übliche parlamentarische Vorgänge“ nicht ermöglicht wurden und bezeichneten dies als „fatales Signal für unsere Demokratie“.
Expertenmeinungen: Ein geteiltes Bild
Pro Legalisierung: Einige Experten betonten, dass die aktuelle Gesetzeslage zur Stigmatisierung von Betroffenen und Ärzten führt. Sie argumentierten, dass eine Entkriminalisierung die Versorgungslage verbessern und die Gesundheit der Frauen fördern würde.
- Contra Legalisierung: Andere warnten vor verfassungsrechtlichen Bedenken und betonten den Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hielten den Gesetzentwurf für unvereinbar mit den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts.

Stimmen aus der Politik
Günter Krings (CDU) erklärte, der Entwurf sei „unvereinbar mit den Maßstäben, die das Bundesverfassungsgericht für eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs festgelegt hat“. Demgegenüber betonten Ulle Schauws (Grüne) und Carmen Wegge (SPD), dass die Verweigerung einer Abstimmung „der parlamentarischen Praxis unseres hohen Hauses nicht würdig“ sei.
Gesellschaftlicher Druck und öffentliche Meinung
Parallel zur politischen Debatte erhöhten zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen den Druck auf die Abgeordneten. Über 50 Verbände, darunter Pro Familia Deutschland und der Deutsche Frauenrat, forderten in einem Eil-Appell eine sofortige Beratung des Gesetzentwurfs und eine Abstimmung noch vor der Bundestagswahl. Sie übergaben Petitionen mit mehr als 300.000 Unterschriften an Bundestagsabgeordnete.
Aktuelle Rechtslage und zukünftige Perspektiven
Derzeit ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig. In den ersten zwölf Wochen bleibt er jedoch straffrei, wenn die Frau zuvor eine Beratung in Anspruch nimmt. Medizinische Indikationen oder eine Schwangerschaft nach einer Vergewaltigung sind ebenfalls Gründe für eine Straffreiheit.
Mit dem Scheitern des Gesetzentwurfs vor der Bundestagswahl bleibt die aktuelle Regelung bestehen. Es ist ungewiss, wann und in welcher Form das Thema erneut auf die politische Agenda gesetzt wird. Die Debatte um den Paragrafen 218 und die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen wird jedoch sicherlich weiterhin ein zentrales Thema in der deutschen Politik und Gesellschaft bleiben.
Zwischen Stillstand und Aufbruch: Wie es mit der Abtreibungsdebatte weitergeht
Die gescheiterte Abstimmung im Bundestag zeigt die tiefen gesellschaftlichen und politischen Gräben in der Frage des Schwangerschaftsabbruchs. Während Befürworter eine Entkriminalisierung und bessere Versorgung fordern, betonen Gegner den Schutz des ungeborenen Lebens und verfassungsrechtliche Bedenken. Die Zukunft wird zeigen, wie und wann dieses kontroverse Thema erneut aufgegriffen wird.