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Remote Work (Telearbeit) wird auch oft Homeoffice oder als mobile Arbeit bezeichnet. Es ist eine Art des Arbeitens, bei dem der Arbeitnehmer seine Arbeit teilweise oder sogar komplett außerhalb der eigentlichen Geschäftsräume ausübt. Dabei kann der Arbeitsort die eigene Wohnung sein, ein Coworking-Place oder sogar ein Zug sein.

Remote Work: Bedeutung

Das Deutsche Wort „Telearbeit“ ist eine Zusammensetzung des altgriechischen Wortes „fern“ und „Arbeit“. Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass die Arbeit nicht im Sitz des Unternehmens absolviert wird. Remote Work ist die Entwicklung der sich rasch anpassenden Informations- und Kommunikationstechnologie.

Die Arbeit wird meistens durch Arbeitsmittel wie einen Computer und dem Internet erbracht. Das Gegenteil der Telearbeit ist die sogenannte Präsenzarbeit. In ihr wird die Arbeit innerhalb der Firmeneigenen Gebäude erbracht.

Geschichte

Erstmals taucht der Begriff 1976 in den USA auf. In Deutschland gab es Remote Work erst nach der ersten Fachliteratur nach 1982.

Die Schweizerische Kreditanstalt beschäftige 1989 rund 65 Mitarbeiter. Diese arbeiteten in sogenannten Telearbeitszentren in Lausanne, Lugano, Basel, Luzern, Winterthur und Zug. Der Versuch lief über vier Jahre und die Bilanz zur Produktivität war positiv.

Besonders durch die Corona-Pandemie hat Remote Work einen gewaltigen Schub bekommen. Durch diese Art des Arbeitens kann der Kontakt zu anderen Menschen erheblich eingeschränkt werden. Dafür können sogenannte Videokonferenzen abgehalten werden.

Arten der Telearbeit

Remote Work lässt sich in verschiedene Arten unterteilen:

  • Teleheimarbeit (Homeoffice): Die gesamte Arbeit wird in der eigenen Wohnung verrichtet. Im Unternehmen existiert kein Arbeitsplatz.
  • Alternierende Telearbeit: Dies ist die dominanteste Form der Telearbeit. Es wird dabei abwechselnd in den eigenen vier Wänden und im Unternehmen gearbeitet.
  • Mobile Telearbeit: Dies wird meist von Handelsvertretern, Kundenbetreuern und ähnlichen Berufen ausgeübt. Der Tätigkeitsort wechselt dabei sehr oft.

Neben diesen Arten gibt es auch Sonderformen der Telearbeit:

  • On-Site Telearbeit: Hier wird die Arbeit innerhalb eines Fremdunternehmens ausgeübt. Beispielsweise von externen Beratern.
  • Arbeit in Telecentern: Die Arbeit wird in Telecentern verrichtet, welche die notwendige Infrastruktur bereitstellen.
  • Televillages: In diesen Wohnsiedlungen wird sich auf Telearbeitsplätze konzentriert.
  • Nachbarschaftsbüro: In dieser Form der Telearbeit sitzen Angestellte diverser Arbeitgeber in einem gemeinsamen Büro.

Rechtfragen der Telearbeit

Meist wird die Telearbeit durch einen Arbeitsvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt. In seltenen Fällen durch Tarifverträge. Es müssen unter anderem Fragen bezüglich eigentum-, datenschutz- und haftungsrecht in den Arbeitsverträgen gelöst werden. Dies geht über die sonstigen arbeitsrechtlichen Regulatorien hinaus.

Remote Work gehört zum Heimarbeitsgesetzt (HAG) „Heimarbeiter ist jeder, der in der selbstgewählten Arbeitsstätte (eigene Wohnung oder selbstgewählte Betriebsstätte) alleine oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet, jedoch die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem unmittelbar oder mittelbar auftraggebenden Gewerbetreibenden überlässt (§ 2 Abs. 1 HAG).

Definiert wird der Arbeitsplatz in (§ 2 Abs. 7 ArbStättV.) „„Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Arbeitnehmer, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert ist.“

Seit Anfang 2016 haben in den Niederlanden Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Teleheimarbeit. Das Bundessozialgericht beschloss nach einem Urteil von 2016, dass jeder Arbeitnehmer der von zu Hause arbeitet, nicht die Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall erfüllt.

Die Anforderungen

Wer mittels Remote Work arbeiten will, muss verschiedene Anforderungen erfüllen. Es muss ein geeigneter Arbeitsplatz samt Infrastruktur bereitstehen. Dabei müssen sämtliche rechtlichen Bestimmungen berücksichtigt und eingehalten werden, wie etwa die Datensicherheit und der Arbeitsschutz.

Arbeitgeber die Kosten sparen wollen, legen ihren Beschäftigten oft nahe, kein Einzelbüro zu wählen. Auch muss der Telearbeiter versichern, dass er, wenn es erforderlich ist, flexible Arbeitszeiten einhält und an Videokonferenzen teilnimmt.

In den Niederlanden werden zunehmend in dicht besiedelten Gebieten Telearbeit und flexible Arbeitsmodelle angeboten, um den Mitarbeitern die langen Anfahrtszeiten zu ersparen.

Motivation und Auswirkung: Arbeitgeber

Der größte Vorteil bei Remote Work ist wohl, dass Unternehmen weniger Büroflächen zur Verfügung stellen müssen. Auch sind Arbeitnehmer auch in Situationen abrufbar (beispielsweise bei der Pflege von Angehörigen), in denen sie als normaler Arbeitnehmer nicht verfügbar wären. Des Weiteren wird die Motivation der Mitarbeiter in der Telearbeit positiv angehoben.

Diese Art von Arbeit setzt ein hohes Maß an vertrauen gegenüber dem Arbeitsnehmer voraus. Die Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten sind durch die Freiheitsrechte beschränkt. Der Arbeitnehmer muss der ergebnisorientierten Arbeit also positiv gegenüberstehen.

Motivation und Auswirkung: Arbeitnehmer

Den größten Vorteil in Remote Work sehen Arbeitnehmer in der Verbindung von Beruf und Familie. des Weiteren schätzen sie die freie Zeiteinteilung und die so bessere Nutzung der eigenen kreativen Phasen. Der eingesparte Arbeitsweg ist ein weiterer Pluspunkt.

Hauptsächlich bei jungen Eltern ist die Teleheimarbeit als Wiedereinstieg in das Berufsleben beliebt. Während Arbeit vollbracht wird, kann man sich trotzdem um die Kinder kümmern.

Erwerbstätige Frauen haben meist die Hoffnung auf eine bessere Vereinbarung von Familie und Beruf.

Männer hegen den Wunsch, lange Anfahrtswege zu vermeiden und ziehen eine ruhige Arbeitsatmosphäre dem Arbeitsplatz im Unternehmen vor.

Doch die Telearbeit hat nicht nur Vorteile. So fürchten Arbeitnehmer insbesondere die soziale Isolation oder die Schwierigkeit das Berufs- und das Privatleben zu trennen. Entgegenwirken kann man dies mit einem eigenen dafür eingerichteten Arbeitszimmer.

Die Umfrage von Statista 2021 ergab, dass auch nach der Pandemie jeder Zweite weiterhin gerne im Homeoffice arbeiten würde. Als Grund nannten sie die Entlastung der Umwelt, größere Familienfreundlichkeit, die Steigerung der Work-Life-Balance und die höhere Produktivität.

Die Wirtschaft

Durch Homeoffice wird sowohl der Zeitaufwand des Arbeitsweges und Fahrkosten eingespart. Durch diesen Wegfall wird die Freizeit des Arbeitnehmers vergrößert. Untersuchungen ergaben, dass die Produktivität bei Telearbeit höher ist als an herkömmlichen Arbeitsplätzen. Grund dafür ist der Wegfall betrieblicher Störungen bei der Arbeitsumgebung.

Durch den Wegfall der Kontrolle durch Vorgesetzte, könnte es zu Einschränkungen bei Leistungsbeurteilungen kommen. Einem großen Teil der so arbeitenden Arbeitnehmer fehlt der soziale Kontakt zu Kollegen. Diesem kann mittels Telekommunikation Abhilfe geleistet werden.

Abgrenzung Telearbeit und Teleheimarbeit / Telekooperation

Auch wenn diese drei Begriffe recht identisch erscheinen, sind es unterschiedliche Begriffe.

Homeoffice wird dann zur Telearbeit, wenn diese zum Großteil mittels Telekommunikation geleistet wird. Wohingegen Heimarbeit im klassischen Sinne Telekommunikation nicht benötigt. Zudem besteht dann auch keine elektronische Anbindung an ein Unternehmen.

Statistiken zur Telearbeit

Bis zu einem Drittel der Arbeitnehmer in anderen europäischen Ländern arbeiten bereits regelmäßig von zu hause. In Deutschland sind es gerade Mal etwa 15 Prozent. Somit liegen wir im Mittelfeld.

Telearbeit ist weitgehend eine Männerdomäne, denn nach einer Umfrage von 2000 liegt der Frauenanteil gerade Mal bei 34%. Dabei nutzen Männer die dadurch gewonnene Flexibilität individuell, während Frauen sie für die Familie nutzt.

Besonders Führungskräfte arbeiten in vollzeitnaher Teilzeit in Kombination mit Remote Work.

Dabei verliert die klassische Büroarbeit mit Anwesenheitspflicht immer mehr an Bedeutung. Fast jedes dritte Unternehmen gibt an, das Homeoffice in ihren Betrieben immer wichtiger wird. Lediglich 4$ gehen davon aus, dass Telearbeit an Bedeutung verlieren wird.

2016 boten bereits 30 Prozent der Unternehmen in Deutschland ihren Mitarbeitern Teleheimarbeit an. Dabei stieg der Anteil um 10 Prozent innerhalb von zwei Jahren.

Bis heute sind die Vor- und Nachteile dieser Art des Arbeitens in vielen Bereichen noch umstritten. Denn auch wenn viele Arbeitnehmer angeben, während der Heimarbeit produktiver zu sein, sind viele Arbeitgeber davon noch nicht überzeugt. Auch wissenschaftlich ist es schwierig, hier eine klare Richtung zu definieren.

Die Schweiz, Norwegen, Finnland und die Niederlande waren in einem europäischen Vergleich Vorreiter in der Telearbeit, während sie sich in Südeuropa nur langsam durchsetzt.

Laut dem Statistischen Bundesamt arbeiteten 2021 rund 24,8 Prozent der Erwerbstätigen zu mindestens teilweise im Homeoffice. Der EU-weite Höchstwert lag zu dieser Zeit bei 54 Prozent in den Niederlanden.

Homeoffice und die Pandemie

Viele Arbeitgeber schickten ihre Mitarbeiter zum Anfang der Pandemie ins Homeoffice. Auch nach der Pflicht blieb vielen Eltern aufgrund von Schul- und Kinderbetreuungseinrichtungen, die geschlossen hatten, weiterhin von zu Hause zu arbeiten. Ende 2020 arbeitete so jeder vierte in Deutschland im Homeoffice.

Doch nur die wenigsten waren auf so eine Art von Arbeit vorbereitet. Nicht alle verfügen über den nötigen Platz oder die erforderlichen Mittel in den eigenen Vier Wänden.

Hubertus Heil, Bundesarbeitsminister in Deutschland, kündigte im April 2020 an, ein Gesetz für das Recht auf Homeoffice vorzulegen. Dieses wurde am 21. April 2021 vom im vierten Infektionsschutzgesetz eingebaut. Jedoch mit Ausnahmeregelungen.

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