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Mehrwertsteuer Gastronomie wann gilt was artikel

Bei der Mehrwert- oder Umsatzsteuer in der Gastronomie handelt es sich um eine allgemeine Verbrauchssteuer, die der Verbraucher über den jeweiligen gastronomischen Betrieb zu entrichten hat. Es handelt sich somit um eine indirekte Besteuerung. Welche Unterschiede es bei der Mehrwertsteuer in der Gastronomie gibt, welche besonderen Ausnahmen bestehen und was es mit der Mehrwertsteuerermäßigung auf sich hat, erfahren Sie in diesem Artikel.

Werden in Restaurants, Cafés oder Imbissen unterschiedliche Mehrwertsteuersätze erhoben?

Werden in der Gastronomie 7 oder 19 Prozent Mehrwertsteuer erhoben? In der Tat kann die steuerliche Belastung für verschiedene Gastronomiebetriebe unterschiedlich ausfallen. Entscheidend ist unter anderem die Art der Bewirtung.

In Restaurants, Bars oder Kantinen gilt normalerweise der Mehrwertsteuersatz von 19 %. In diesem Zusammenhang spielen auch bestimmte Vorteile für den Gast eine Rolle. Zu diesen zählen zum Beispiel:

An Würstchenbuden, Imbissbuden oder Imbisswagen geht es weniger um Ambiente und Service, sondern hauptsächlich oder ausschließlich um den raschen Verzehr der Speisen. Die Höhe des Steuersatzes richtet sich in erster Linie danach, ob Sitzgelegenheiten vorhanden sind oder nicht. Ab dem 1. Januar 2024 gilt der gesetzliche Umsatzsteuersatz von 19 Prozent, wenn der Gastronom Sitzgelegenheiten zur Verfügung stellen. Sind nur Stehtische oder gar kein Mobiliar vorhanden, gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent.

Warum wirkt sich das Geschirr auf die Gastro-MwSt aus?

Die Mehrwertsteuerregelung und der damit verbundene Steuersatz von 19 % oder 7 % auf Speisen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Für den Gastronomen ist es nicht einfach, hier den Überblick zu behalten.
Auch die Verwendung von Geschirr spielt eine Rolle bei der Festlegung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Mehrwertsteuer Gastronomie auch beim Geschirr relevant

So fällt z.B. die volle Mehrwertsteuer von 19 % an, wenn Porzellangeschirr in Imbissstuben verwendet wird. Der Grund dafür ist, dass das Geschirr anschließend gereinigt werden muss, was als zusätzliche Dienstleistung gilt.

Da Einweggeschirr einfach weggeworfen werden kann, unterliegt es dem ermäßigten Steuersatz von 7%.

Mehrwertsteuer Gastronomie: Verzehr außer Haus

Die Regelung mit 19 Prozent Mehrwertsteuer gilt auch dann nicht, wenn Speisen und Getränke außer Haus verzehrt werden. Für Speisen, die Gäste mitnehmen oder sich nach Hause liefern lassen, werden nur 7 Prozent Mehrwertsteuer fällig.

Für Luxusgüter gilt dies jedoch nicht.
Lebensmittel wie Hummer sowie bestimmte Fleischsorten werden mit dem höheren Regelsteuersatz von 19 Prozent besteuert.

Die Umsatzsteuer auf Getränke in der Gastronomie

Die Mehrwertsteuerregelungen in der Gastronomie sind komplex, insbesondere wenn es um Getränke geht. Generell gilt für die meisten Getränke ein Steuersatz von 19 Prozent, unabhängig davon, ob sie zum Mitnehmen oder zum Verzehr an Ort und Stelle bestimmt sind. Es gibt jedoch auch einige Ausnahmen.

Milch und Säfte: Besonderheit bei der Mehrwertsteuer

Für Milch und Milchmischgetränke, die unterwegs konsumiert werden, gilt die 19 %-Regelung jedoch nicht. Denn Milch gilt als Grundnahrungsmittel und unterliegt dem ermäßigten Steuersatz. Bestellt ein Gast beispielsweise einen Kaffee zum Mitnehmen mit einem Milchanteil von mehr als 75 Prozent (z.B. Cappuccino oder Latte Macchiato), wird dieser in der Gastronomie nur mit 7 Prozent Mehrwertsteuer besteuert. Der volle Steuersatz von 19 Prozent gilt dagegen weiterhin für schwarzen Kaffee.

Diese Regelung bezieht sich jedoch nur auf Milch von Kühen. Von der Steuerermäßigung ausgenommen sind jedoch Mischgetränke, die andere Milchsorten enthalten, wie z.B.

Pflanzliche Milch zählt nicht als Grundnahrungsmittel.

Auch bei den Fruchtsaftgetränken gibt es eine Ausnahme: Frischgepresste Säfte unterliegen immer dem Steuersatz von 19 Prozent, während ein klassischer Smoothie beim Verzehr im Stehen oder außer Haus dem reduzierten Steuersatz von 7 Prozent unterliegt.

FAQ Mehrwertsteuer Gastronomie

FAQ: Mehrwertsteuer Gastronomie

Wann gilt der Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent und wann der von 19 Prozent in der Gastronomie?

Der Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent gilt in der Gastronomie für bestimmte Lebensmittel und Getränke, die für den sofortigen Verzehr gedacht sind. Dazu gehören unter anderem Speisen wie Brot, Brötchen, Milch, Kaffee, Tee, Wasser, sowie einige warme Speisen wie Suppen. Der Satz von 19 Prozent hingegen wird auf alkoholische Getränke, Softdrinks, Eiscreme und andere nicht als Grundnahrungsmittel eingestufte Artikel angewendet.

Wie viel Mehrwertsteuer wird auf Speisen und Getränke erhoben?

Auf Speisen und Getränke in der Gastronomie wird entweder eine Mehrwertsteuer von 7 Prozent oder 19 Prozent erhoben, je nachdem, ob es sich um Grundnahrungsmittel handelt oder nicht. Grundnahrungsmittel wie Brot, Milch, und bestimmte warme Speisen unterliegen dem niedrigeren Satz von 7 Prozent, während andere Getränke und Speisen dem höheren Satz von 19 Prozent unterliegen.

Wann wird die Mehrwertsteuer in der Gastronomie wieder erhöht?

Die Mehrwertsteuer Gastronomie kann sich ändern, abhängig von gesetzlichen Bestimmungen und politischen Entscheidungen. Eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes könnte durch eine Gesetzesänderung oder eine Entscheidung der Regierung eingeführt werden. Es gibt keine festen Zeitpunkte für solche Änderungen, sie werden jedoch in der Regel vor ihrer Umsetzung angekündigt, um den Betroffenen Zeit zur Vorbereitung zu geben.

Gibt es Ausnahmen von den Mehrwertsteuersätzen in der Gastronomie?

Ja, es gibt bestimmte Ausnahmen und Sonderregelungen, die je nach Land oder Region variieren können. Zum Beispiel können in einigen Ländern bestimmte Speisen oder Getränke von der Mehrwertsteuer befreit sein, wenn sie als Grundnahrungsmittel gelten. Es ist wichtig, sich über die spezifischen Regelungen des jeweiligen Landes zu informieren.

Wie wirkt sich die Änderung der Mehrwertsteuersätze auf die Preise in Restaurants und Cafés aus?

Die Änderung der Mehrwertsteuersätze kann sich auf die Preise in Restaurants und Cafés auswirken. Wenn der Mehrwertsteuersatz erhöht wird, könnten die Betriebe gezwungen sein, die Preise für ihre Produkte und Dienstleistungen entsprechend anzupassen, um die höheren Steuerlasten auszugleichen. Umgekehrt könnten Preise gesenkt werden, wenn der Steuersatz gesenkt wird, um wettbewerbsfähig zu bleiben oder um den Kunden entgegenzukommen.

Gibt es Möglichkeiten, die Auswirkungen der Mehrwertsteuererhöhung in der Gastronomie zu mildern?

Ja, Gastronomiebetriebe könnten verschiedene Strategien anwenden, um die Auswirkungen einer Mehrwertsteuererhöhung zu mildern. Dazu könnten gehören: Effizienzsteigerungen in der Betriebsführung, Verhandlungen mit Lieferanten für bessere Einkaufskonditionen, Anpassungen im Speise- und Getränkeangebot, um kostengünstigere Alternativen anzubieten, oder die Optimierung des Serviceangebots, um die Kundenbindung zu stärken und die Umsätze zu steigern.

Danke für das lesen des Artikels zur Mehrwertsteuer Gastronomie. Wir hoffen, du hattest viel Spaß dabei!